Innerhalb der s. g. Mannschaftsdienstgrade FFA/FMA bis LM können, nach auf Kreisebene absolvierten Lehrgängen und weiteren erfüllten Voraussetzungen, Beförderungen durch die Wehrführung vorgenommen werden.Die weiteren Dienstgrade sind an eine Funktion (z. B. Gruppen-, Zug- oder Wehrführer) gebunden, diese Beförderungen werden dann vom Kreiswehrführer vorgenommen. Voraussetzung sind erfolgreich absolvierte entsprechende Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee. Weiterhin sind Beförderungen in diese Dienstgrade abhängig von der Gemeindegröße und Gruppenstärke der Wehr.
Dienstgrade
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